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VG Würzburg, 21.04.2021 - W 2 K 19.253 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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JAPO § 30, § 31
Erste Juristische, Staatsprüfung 2017/2, Bewertung der Klausur, Nr. 3, Beurteilungsfehler, bejaht, Folgefehler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 05.03.2018 - 6 B 71.17
Bewertung von Aufsichtsarbeiten; Bewertungsmaßstab des fachwissenschaftlichen …
Auszug aus VG Würzburg, 21.04.2021 - W 2 K 19.253
Zudem müssen die prüfungsspezifischen Wertungen und Gewichtungen nachvollziehbar sein; sie dürfen insbesondere keine inhaltlichen Widersprüche enthalten (BVerwG, B.v. 28.6.2018 - 2 B 57/17 - juris; B.v. 5.3.2018 - 6 B 71/17 - juris).Die Verwaltungsgerichte haben nachzuprüfen, ob der Prüfer diesen Maßstab beachtet, d.h. eine fachlich richtige oder doch vertretbare Bemerkung nicht als falsch bewertet hat (BVerwG, B.v. 5.3.2018 - 6 B 71/17 - juris; B.v. 17.12.1997 - 6 B 55/97 - juris).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Würzburg, 21.04.2021 - W 2 K 19.253
Der Prüfling muss also auf vermeintliche Irrtümer und Rechtsfehler wirkungsvoll hinweisen (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - juris Rn. 44). - BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92
Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …
Auszug aus VG Würzburg, 21.04.2021 - W 2 K 19.253
Macht er geltend, dass etwa eine als falsch bewertete Antwort in Wahrheit vertretbar sei und auch so vertreten werde, so hat er dies unter Hinweis auf entsprechende Fundstellen näher darzulegen (BVerwG, U.v. 24.2.1993 - 6 C 35/92 - juris Rn. 27).
- BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97
Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen …
Auszug aus VG Würzburg, 21.04.2021 - W 2 K 19.253
Die Verwaltungsgerichte haben nachzuprüfen, ob der Prüfer diesen Maßstab beachtet, d.h. eine fachlich richtige oder doch vertretbare Bemerkung nicht als falsch bewertet hat (BVerwG, B.v. 5.3.2018 - 6 B 71/17 - juris; B.v. 17.12.1997 - 6 B 55/97 - juris). - BVerwG, 28.06.2018 - 2 B 57.17
Anforderungen an Darlegung und Beweis konkreter inhaltlicher Bewertungsfehler der …
Auszug aus VG Würzburg, 21.04.2021 - W 2 K 19.253
Zudem müssen die prüfungsspezifischen Wertungen und Gewichtungen nachvollziehbar sein; sie dürfen insbesondere keine inhaltlichen Widersprüche enthalten (BVerwG, B.v. 28.6.2018 - 2 B 57/17 - juris; B.v. 5.3.2018 - 6 B 71/17 - juris). - VG Berlin, 23.06.2009 - 12 A 507.07
Bewertung einer Prüfung bei Folgefehler; Beurteilungsspielraum des Prüfers
Auszug aus VG Würzburg, 21.04.2021 - W 2 K 19.253
Nach dem Folgefehlerprinzip liegt ein reiner Folgefehler vor, wenn ein unrichtiger Ansatz in sich folgerichtig weitergeführt wird, sei es, dass bei einer Rechenaufgabe ein falsches Ergebnis bei der Lösung weiterer Rechenaufgaben eingesetzt und als Folge auch die weiteren Aufgaben unrichtig gelöst werden, sei es, dass bei einer unrichtigen Weichenstellung in einer sonstigen Arbeit danach ein folgerichtiger Lösungsweg beschritten wird (vgl. VG Berlin, B.v. 23.6.2009 - 12 A 507.07 -, juris; VG Sigmaringen, U.v. 30.10.2003 - 8 K 556/01 - juris). - BVerwG, 13.03.1998 - 6 B 28.98
Auszug aus VG Würzburg, 21.04.2021 - W 2 K 19.253
Können allerdings Auswirkungen dieser materiellen Prüfungsfehler auf das Ergebnis der Prüfungsentscheidung ausgeschlossen werden, so folgt - wie bei unwesentlichen Verfahrensfehlern - aus dem Grundsatz der Chancengleichheit, dass ein Anspruch auf Neubewertung nicht besteht, weil sich die Prüfungsentscheidung im Ergebnis als zutreffend und damit als rechtmäßig darstellt (BVerwG, B.v. 13.3.1998 - 6 B 28/98 - juris). - VG Sigmaringen, 30.10.2003 - 8 K 556/01
Die Festlegung von Bestehensgrenzen für juristische Staatsprüfungen durch …
Auszug aus VG Würzburg, 21.04.2021 - W 2 K 19.253
Nach dem Folgefehlerprinzip liegt ein reiner Folgefehler vor, wenn ein unrichtiger Ansatz in sich folgerichtig weitergeführt wird, sei es, dass bei einer Rechenaufgabe ein falsches Ergebnis bei der Lösung weiterer Rechenaufgaben eingesetzt und als Folge auch die weiteren Aufgaben unrichtig gelöst werden, sei es, dass bei einer unrichtigen Weichenstellung in einer sonstigen Arbeit danach ein folgerichtiger Lösungsweg beschritten wird (vgl. VG Berlin, B.v. 23.6.2009 - 12 A 507.07 -, juris; VG Sigmaringen, U.v. 30.10.2003 - 8 K 556/01 - juris). - VG Ansbach, 04.08.2011 - AN 2 K 10.01591
1. Juristisches Staatsexamen, Bewertungsprüfungen; Besondere Begründungspflicht …
Auszug aus VG Würzburg, 21.04.2021 - W 2 K 19.253
Dadurch hat er sich erkennbar dahingehend festgelegt, dass für ihn eine Änderung der Note nicht in Betracht kommt (VG Ansbach, U.v. 4.8.2011 - AN 2 K 10.01591 - juris).
- VG Potsdam, 20.01.2022 - 13 K 69/20 Der prüfungsspezifische Bewertungsspielraum bezieht sich auf die Gesichtspunkte, die sich wegen ihrer prüfungsspezifischen Komplexität im Verwaltungsstreitverfahren nicht ohne weiteres - insbesondere nicht isoliert - nachvollziehen lassen und daher mit rein objektiven Maßstäben kaum messbar sind (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 21. April 2021 - W 2 K 19.253 -, juris Rn. 38).